Allgemeine Nutzungsbedingungen

ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Haus Schwarzwaldsonne, Herrenfelderstr. 13, 72250 Freudenstadt

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Kunden und Gast im Haus Schwarzwaldsonne oder im Internetauftritt des Haus Schwarzwaldsonne einsehbar.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Haus Schwarzwaldsonne.

1.3. Träger des Haus Schwarzwaldsonne ist die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Baden-Württemberg KdöR.

1.4. Das Haus Schwarzwaldsonne ist ein alkoholfreies Nichtraucherhaus. Dies gilt für alle Räumlichkeiten des Haus Schwarzwaldsonne.

1.5. Die AGBs gelten für alle Gebäude, das heißt das Haupthaus Herrenfelderstr. 13 und das Appartementhaus Herrenfelderstr. 5.

  1. Vertragsabschluss

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung des Haus Schwarzwaldsonne kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2. Vertragspartner ist das Haus Schwarzwaldsonne, in Trägerschaft der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Baden-Württemberg KdöR, vertreten durch Herrn Bruno Gelke und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.

  1. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1. Das Haus Schwarzwaldsonne ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist in Bar vor Ort, per Kredit- oder EC-Karte oder auf Rechnung, am Ende des Aufenthalts zu begleichen. Schecks können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Haus Schwarzwaldsonne vorbehalten. Rechnungen des Haus Schwarzwaldsonne sind ohne Ausnahme binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

3.4. Bei Zahlungsverzug ist das Haus Schwarzwaldsonne berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3.5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Haus Schwarzwaldsonne allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder Lasten des Gastes.

3.6. Das Haus Schwarzwaldsonne ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden in Textform vereinbart.

  1. Storno- und Rücktrittsbedingungen

4.1. Eine Stornierung hat grundsätzlich in Textform (per E-Mail, Brief, Fax) zu erfolgen. Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt: Stornierungen zwischen dem:

Stornierungen zwischen dem

90-61 Tage vor dem Anreisetag 15%
60-31 Tage vor dem Anreisetag 25%
30-8 Tage vor dem Anreisetag 50%
7-3 Tag Tage vor dem Anreisetag 70%
danach: 100%, jeweils vom gesamten Rechnungsbetrag.

Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch Weiter-vermietung der reservierten Zimmer seitens des Haus Schwarzwaldsonne erzielt werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder dem Haus Schwarzwaldsonne entstandener Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.2. Sofern zwischen dem Haus Schwarzwaldsonne und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Haus Schwarzwaldsonne auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Haus Schwarzwaldsonne ausübt.

4.3. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist das Haus Schwarzwaldsonne in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Kunde auf sein Recht zum Rücktritt nicht ausdrücklich verzichtet hat. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so ist das Haus Schwarzwaldsonne ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.4. Ferner ist das Haus Schwarzwaldsonne berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Haus Schwarzwaldsonne nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
  • das Haus Schwarzwaldsonne begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Haus Schwarzwaldsonne in der Öffentlichkeit gefährden kann.

Bei berechtigtem Rücktritt des Haus Schwarzwaldsonne entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

4.5. Das Haus Schwarzwaldsonne hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

  1. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe.

5.1. Der Kunde erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

5.2. Check in: Dieser erfolgt immer nach Vereinbarung mit der Hausverwaltung. Zur besseren Disposition wird gebeten, dem Haus Schwarzwaldsonne die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist das Haus Schwarzwaldsonne ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

5.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer ebenfalls nach Vereinbarung geräumt zur Verfügung zu stellen.

  1. Haftung

6.1. Der Gast haftet gegenüber dem Haus Schwarzwaldsonne für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

6.2. Das Haus Schwarzwaldsonne haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Haus Schwarzwaldsonne bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Haus Schwarzwaldsonne bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

6.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Haus Schwarzwaldsonne auftreten, wird das Haus Schwarzwaldsonne bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Haus Schwarzwaldsonne bzw. Herrn Bruno Gelke Anzeige macht.

  1. Schlussbestimmungen

7.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Freudenstadt. Gerichtsstand ist Freudenstadt.

7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung im Haus Schwarzwaldsonne unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.